INVIA — Digitale Belegverarbeitung
Digitale Belegverarbeitung via INVIA

Belege. Büro.
Buchhaltung.
via INVIA.

Ihre Buchhaltung — die einfach passiert.

Schluss mit Ordnern, Papierstapeln und unzähligen E-Mail-Ketten. Schluss mit Cloud-Lösungen, die sich ständig ändern und niemand mehr überblickt.

INVIA bündelt alles in einem System — einfach, nachhaltig und zukunftsfit.

Mehr erfahren
Der Name

Vom Namen zum Prinzip

INVIA leitet sich vom italienischen „inviare" ab — senden, schicken. Genau das ist das Prinzip: Ihre Lieferanten und Dienstleister senden ihre Rechnungen direkt an das vorgegebene INVIA-Postfach. Den Rest erledigt INVIA — automatisch, strukturiert, lückenlos.

inviare ital. — senden, schicken

So einfach funktioniert's

Vom Beleg zur Verbuchung —
automatisch und lückenlos.

1

Ihr eigenes INVIA-Postfach

Jeder Mandant erhält ein eigenes INVIA-Postfach — rechnungen-ihrfirmenname@myinvia.app — Lieferanten und Dienstleister senden ihre Rechnungen direkt dorthin. Kein Umweg, kein manuelles Weiterleiten.

2

Automatische Verarbeitung

Eingangsrechnungen werden direkt verarbeitet. INVIA liest die relevanten Daten automatisch aus, erkennt Zahlungsinformationen und legt alles strukturiert ab — ohne manuellen Eingriff Ihrerseits.

3

Barbelege per Smartphone

Tankquittungen oder Restaurantrechnungen einfach mit dem Smartphone fotografieren und per E-Mail an das INVIA-Postfach senden. Kein Scannen, kein Zwischenspeichern — sofort strukturiert verarbeitet und in der Buchhaltung.

4

Digitales Kassenbuch

Barbelege per Smartphone erfassen und weiterleiten — das Kassenbuch führt sich zum Teil von selbst. Kein Papierchaos, kein Nachtragen.

„Kein Ordner. Kein Papierstapel. Kein USB-Stick.
Ein zentrales System. Eine klare Struktur. Kein Datenchaos."
Ihr digitales Büro

Die zentrale Schnittstelle
zwischen Ihnen und Ihrer Buchhaltung

INVIA ist mehr als ein Belegtool. Es ist die zentrale Schnittstelle — alle relevanten Unterlagen Ihres Unternehmens an einem Ort, jederzeit abrufbar.

Zentrales Dokumentenarchiv

Eine Anlaufstelle für alle Belege. Alle betrieblichen Unterlagen — von Rechnungen über Verträge und Polizzen bis zu Kontoauszügen — zentral gebündelt und jederzeit abrufbar. Kein Suchen, keine Rückfragen von der Buchhaltung.

Intelligente Filter- & Suchfunktionen

Jeden Beleg in Sekunden finden — nach Datum, Betrag, Lieferant oder Zahlungsstatus. Offene Posten auf Knopfdruck, lückenloser Überblick jederzeit.

Echtzeit-Überblick

Sie sehen jederzeit live, welche Belege bereits verbucht sind, welche Lieferantenrechnungen noch offen stehen und welche Kundenrechnungen noch ausstehen. Keine Verzögerung, keine Überraschungen.

In Entwicklung

INVIA Faktura

INVIA ist kein statisches Tool — es wächst. Mit INVIA Faktura werden Ausgangsrechnungen direkt im System erstellt, verwaltet und versendet. Von der Belegerfassung bis zur Fakturierung — alles in einem System.

  • Ausgangsrechnungen direkt im System erstellen und versenden
  • Zentrale Kundenstammdatenbank
  • Laufende Statusübersicht offener Ausgangsrechnungen
  • Strukturierter, durchgängiger Rechnungsprozess
  • Nahtlose Integration in die laufende Buchhaltung
  • Übersichtliches Mahnwesen
  • Automatische ABC-Analyse Ihrer Kunden

Für Mandanten der MB Buchhaltung & Consulting GmbH kostenlos inklusive.

ViDA — VAT IN THE DIGITAL AGE · EU-Richtlinie 2025/516

2030 kommt.
Sind Sie dabei?

Was wäre wenn … Sie bereits vorbereitet sind.

Was heute noch freiwillig ist, wird bis 2030 EU-weit Pflicht — für jedes Unternehmen, jede Branche, jede Größe. PDF reicht dann nicht mehr. Digitale Meldepflichten und strukturierte E-Rechnungen werden gesetzliche Realität.

Unsere Mandanten stellen sich nicht darauf ein — sie sind bereits vorbereitet, bevor Druck entsteht. Mit INVIA und Buchhaltung 2.0 sind Sie bereit, wenn andere erst unter Zeitdruck Systeme umstellen und Strukturen schaffen müssen.

Wer jetzt mit uns geht, stellt sein Rechnungswesen in Ruhe, Schritt für Schritt und ohne Chaos um — mit uns an Ihrer Seite.

Vermeiden wir gemeinsam das Chaos und machen wir jetzt in Ruhe Schritt für Schritt auch Ihr Rechnungswesen zukunftsfit — strukturiert und auf Ihr Unternehmen angepasst.

Heute B2G E-Rechnung bereits Pflicht

Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden müssen bereits elektronisch übermittelt werden.

1. Jänner 2027 EU-OSS Ausweitung

Erweiterung des One-Stop-Shop auf weitere Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU.

1. Juli 2028 Plattformpflicht

Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung über Plattformen werden umsatzsteuerpflichtig.

1. Juli 2030 EU-weite Pflicht für alle B2B-Transaktionen

Digitale Meldepflichten + strukturierte E-Rechnung (EN 16931) ersetzen die Zusammenfassende Meldung. PDF gilt nicht mehr.

Mehr zu ViDA →

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INVIA kennenlernen

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Ersttermin und tauschen Sie mit uns aus, wie INVIA auf Sie und Ihr Unternehmen bares Geld und Zeit einspart — und zudem noch einen enormen Mehrwert bietet.

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Rechtlicher Hintergrund

Übrigens — wussten Sie schon, dass …

§ 11 Abs. 2 UStG · § 132 BAO

Seit 1. Jänner 2013 ist jeder Unternehmer gesetzlich verpflichtet, die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit seiner Rechnungen sicherzustellen — und zwar sowohl als Aussteller als auch als Empfänger.

Eine anerkannte Methode zur Erfüllung dieser Pflicht ist der verlässliche innerbetriebliche Prüfpfad: ein nachvollziehbarer Abgleich zwischen der Rechnung und der zugrundeliegenden Lieferung oder Leistung. INVIA bildet diesen Prüfpfad vollständig ab.

Quelle: STB MMag. Elisabeth Hütter, LL.M., WP/STB — Innerbetriebliches Steuerungsverfahren gem. UStR Rz 1564g

Eingang Rechnungseingang

E-Mail mit Dateianhang direkt ans INVIA-Postfach — mit oder ohne qualifizierte Signatur. Barbelege per Smartphone-Foto.

Abgleich Abgleich mit Begleitunterlagen

Operativer / manueller Abgleich aller relevanten Belege:

Bestellung Auftragsbestätigung Lieferschein tatsächlich gelieferte Gegenstände andere Belege
Prüfung Rechnungsmerkmale vollständig und inhaltlich richtig?

Leistung wurde bezogen?

Ergebnis Verlässlicher Prüfpfad liegt vor

Vollständige, nachvollziehbare Dokumentationskette gemäß § 132 BAO.

Steuerrecht Vorsteuerabzug nach § 12 UStG 1994

Voraussetzungen erfüllt — Vorsteuer abziehbar.

Abschluss Archivierung der Rechnung

Digitales Archiv, jederzeit abrufbar — mittels Massendownload auf ein WORM-Speichermedium rechtskonform und unveränderlich speicherbar.